Speicherdienste

Speicherdienste

Vorausgesetzt, Ihre Ladung erreicht pünktlich ihr Ziel. Ebenso wichtig sind die heimische Lagerung und die Minimierung dieser Lagerkosten.

Speicherdienste

Vorausgesetzt, Ihre Ladung erreicht pünktlich ihr Ziel. Ebenso wichtig sind die heimische Lagerung und die Minimierung dieser Lagerkosten. Wir stehen Ihnen mit unserem Lagerservice für Ihre Teil- und Komplettsendungen zur Seite.

Gerne bedienen wir Sie an sicheren und gut erreichbaren Standorten mit unseren Vertragspartnern im Lagerservice, einem wichtigen Bereich der Logistik.

LAGERARTEN

General Warehouse: Zolllager, die von jedermann zur Lagerung von Waren genutzt werden können. Allgemeine Lagerhäuser sind untereinander in drei Typen A, B und F unterteilt.

Lager vom Typ A: Hierbei handelt es sich um den allgemeinen Lagertyp, bei dem der Betreiber die Bestandsaufzeichnungen führt und für die Zahlung der Zölle im Falle eines Mangels an den im Lager eingelagerten Waren verantwortlich ist.

Lager vom Typ B: Hierbei handelt es sich um den allgemeinen Lagertyp, bei dem der Benutzer gemäß Artikel 97 Absatz 1 des Zollgesetzes für die in das Lager eingelagerten Waren verantwortlich ist und die Lageranmeldung vom Benutzer abgegeben wird. Die Haftung des Lagerbetreibers ist begrenzt. Der Lagerbetreiber vermietet lediglich das Lager. Da keine Lagerbestandsaufzeichnungen geführt werden, sind Erklärungen und Dokumente die Grundlage für die Zollkontrolle.

Lager vom Typ C: Es handelt sich um einen speziellen Lagertyp, dessen Betreiber und Benutzer dieselbe Person sind und diese Person für die in das Lager aufgenommenen Waren verantwortlich ist.

Lager vom Typ D: Es handelt sich um einen privaten Lagertyp, bei dem Betreiber und Benutzer dieselbe Person sind und Artikel 104 Absatz 3 des Zollgesetzes Anwendung findet. Da bei der Berechnung der Steuern der Warenwert zum Zeitpunkt des Wareneingangs im Lager berücksichtigt wird, können die dort eingelagerten Waren auf vereinfachte Weise in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden.

E-Typ-Lager: Es handelt sich um einen speziellen Lagertyp, bei dem der Betreiber und der Benutzer dieselbe Person sind. Der Lagerort des Genehmigungsinhabers gilt als Lager gemäß Artikel 93 Absatz 3 des Zollgesetzes, oder selbst wenn Da es sich nicht um einen Lagerort handelt, gelten für die Waren die Bestimmungen der Lagerordnung.

F-Typ-Lager: Es handelt sich um den allgemeinen Lagertyp, der von den Zollverwaltungen betrieben wird.



SICHERE LAGERUNG

Wir legen Wert auf höchste Servicequalität, damit Ihre Produkte in unserem Lagerservice keinen Schaden nehmen und unter den von Ihnen gewünschten Konditionen bei Ihnen ankommen.

Doser Logistic